Brauche ich für den Immobilienverkauf einen Energieausweis?

Und welcher ist der Richtige?

Ja, für den Verkauf einer Immobilie benötigen Sie einen Energieausweis. Seit Mai 2014 ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei Besichtigungen einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift können gegen den Eigentümer Bußgelder verhängt werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

1. Bedarfsausweis: Dieser basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie Bauweise, Gebäudehülle und Heizsystem. Er ist in der Regel für neuere Gebäude oder nach umfangreichen Sanierungen erforderlich.

2. Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Er ist weniger aufwendig zu erstellen als der Bedarfsausweis und wird oft für ältere Gebäude verwendet.

In vielen Fällen haben Sie die Wahl zwischen beiden Ausweisarten, es sei denn, es ist explizit ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, zum Beispiel bei Neubauten oder nach umfassenden Sanierungsarbeiten. Der Energieausweis liefert detaillierte Informationen über den Energieverbrauch bzw. -bedarf einer Immobilie und ist ein wichtiger Indikator für die energetische Effizienz.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises können bis zu 500 Euro betragen. Wenn Sie den Energieausweis über unseren Service beantragen, können wir Ihnen diesen kostenlos zur Verfügung stellen.

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