Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder denken darüber nach?

So einfach geht der Immobilienverkauf – gern auch diskret!

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 1. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an uns

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und kommen nach der Terminvereinbarung zu Ihnen. Dann nehmen wir Alle Daten auf und erstellen Profifotos und ggf. einen virtuellen 360°-Rundgang.

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2. In Absprache mit Ihnen beginnt die Vermarktung

Der Maklervertrag ist unterzeichnet und nun setzen wir alle Hebel in Bwegung, um Ihre Immobilie so schnell wie möglich für den gemeinsam kalkulierten Wunschpreis zu verkaufen.

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3. Zurücklehnen und Kaufinteressenten aussuchen

Nach erfolgter Vermarktung stellen wir nun den Kontakt zwischen Kaufinteressent und Ihnen her, es gibt Besichtigungen (in der Regel 2-5x) und die Kaufdetails werden abgestimmt.

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4. Einigung im Kaufvertrag – die Zahlung steht an

Alle Verträge sind abgeschlossen und notariell beglaubigt, die neuen Eigentümer sind ins Grundbuch eingetragen, es kommt zur Zahlung und das Geld ist unterwegs zu Ihnen!

Tragen Sie sich jetzt als Immobilien-Verkäufer ein!

Baugrundstück - Bauland

Ein Baugrundstück verkaufen – ganz einfach!?

Wir unterstützen Sie beim Verkauf von Grundstücken, die gewerblich oder wohnwirtschaftlich bebaubar sind, als auch beim Verkauf von unbebaubaren Grundstücken (Gärten). Egal, ob Ihr Grundstück bereits erschlossen ist, teilerschlossen oder sogar unerschlossen, wir finden gemeinsam einen passenden Käufer und besprechen gegebenenfalls auch Entwicklungsmöglichkeiten mit Ihnen. Wir sind für Sie bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie unterwegs und vor Ort.

Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Immobilienverkauf?

Es gibt eine Menge Dinge, die der Immobilienmakler Ihnen zusammenstellen, abnehmen, neu besorgen und optisch ansprechend und neu aufbereiten kann.

  • Grundbuchauszug (Belastungen und Rechte Dritter, via Grundbuchamt oder Notar)

  • Flurkartenauszug / Lageplan (via Katasteramt)

  • Baupläne (1:100) und sofern vorhanden, detailliertere Werkpläne (1:50) mit Grundrissen einzelner Etagen, Schnitt und Ansichten (Bauamt und Archive anfragen; Unbrauchbares neu zeichnen lassen!)

  • Wohnfläche und Nutzflächen, Zimmergrößen (Berechnungen, ggf. Neuaufmaß)

  • Kubaturberechnung (=>Nachweis des umbauten Raumes), etwa für KfW und Banken relevant

  • Baubeschreibungen, gerade bei An-und Umbauten

  • Sanierungsnachweise (Handwerkerrechnungen mit detaillierten Leistungsbeschreibungen)

  • Nachweis Baurecht (bei Bauplätzen)

  • Energieausweis (Pflicht!)

  • Bei Eigentumswohnungen:Teilungserklärung, Jahreswirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, aktuelle Protokolle aus der Eigentümerversammlung, Rechnungen über Instandhaltungs– und Modernisierungsmaßnahmen (via Hausverwaltung)

  • Informationen zur Immobilie (für Exposé): Lage, Geschichte des Hauses, Wissenswertes und Charmantes zum Objekt, laufende Betriebskosten

Energieausweis Immobilie Hausverkauf

Service rund um die Immobilie – der Energieausweis

Gesetzlich vorgeschrieben (seit dem 1. 4.2014) müssen Vermieter und Verkäufer den Energieausweis potentiellen Mietern und Käufern unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorlegen. Sollten Sie keinen „EnEV“ haben, erwirken wir für Sie den Energieausweis und kümmern wir uns um die Verkaufs-und Vermietungsanzeigen mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Im Rahmen eines Maklerauftrages erfolgt dies völlig kostenfrei. (diese Verordnung gilt für: Gebäude die vornehmlich zum Wohnen genutzt & mehr als vier Monate <19°C beheizt werden)

Wer trägt die Maklerprovision? – ein paar Ratschläge für den Immobilienverkauf

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IINNENPROVISION

(= trägt Verkäufer)

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Außenprovision

(= trägt Käufer)

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Mischform der Provisionen

(= tragen beide)

Vorteile Innenprovision beim Immobilienverkauf

Seit einiger Zeit ist es praktikabler geworden, die Maklerprovision im Verkaufspreis einzurechnen. Das hat mehrere Vorteile für den Verkäufer!

1. Der Makler agiert und verkauft nur im Interesse des Verkäufers, (= optimaler Verkaufspreis) statt das Käuferinteresse zu vertreten (= mögl. niedriger Verkaufspreis). Ebenso kommt der Immobilienmakler nicht in die Zwickmühle, bei einer geteilten Provision beide Interessen vertreten zu müssen.

2. Der reelle Verkaufspreis wird komplett ausgewiesen, was die Banken bei der Kreditvergabe positiv bewerten und eher einen Kredit an den Käufer vergeben. Ihr Käufer ist also eher liquide und kann somit Ihre Immobilie sicherer und eher erwerben.

3. Die Kaufnebenkosten richten sich nach dem Gesamtpreis. (Notar und Grundbuch –1,5%, Grunderwerbsteuer –6,5%, ggf. Gutachter, Maklercourtage*) Daher ist es für den Käufer sogar mit eingerechneter Provision noch günstiger, als die Maklercourtage als Außenprovision separat zu zahlen.

4. Bei der Außenprovision wird vom Käufer fast immer gefeilscht. Meist will man den Kaufpreis um die Höhe der Provision reduzieren.

5. Verkäufer und Käufer können Maklercourtage ggf. steuerlich geltend machen (Anschaffungsnebenkosten), wenn sie die Immobilie vermieten.

Maklercourtage in Thüringen => 7,14 % gesamt, bei 50:50 = 3,57 %/3,57 %