Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Bildung einer Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und besteht aus allen Miterben, die gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen.
Erbauseinandersetzung: Wenn ein Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangt, unabhängig von der Größe seines Erbanteils, führt dies zur Erbauseinandersetzung. Hierbei wird der Nachlass unter den Erben aufgeteilt.
Veräußerungswunsch eines Erben: Es kommt häufig vor, dass ein Erbe seinen Anteil an der geerbten Immobilie verkaufen möchte. Meinungsverschiedenheiten über den Gesamtwert der Immobilie und die Wertanteile der einzelnen Erben können zu Konflikten führen.
Marktwertklärung: In jeder Phase der Auseinandersetzung ist es wichtig, den Marktwert der geerbten Immobilie zu klären. Dies kann helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
Teilung nach WEG: Eine mögliche Lösung kann die Teilung des Objekts in Wohneigentum (Eigentumswohnungen) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sein. Nach der Teilung wird jeder Miterbe zum Eigentümer eines Miteigentumsanteils und kann über diesen frei verfügen.
Verkauf der Gesamtimmobilie: Eine weitere Option ist der Verkauf der gesamten Immobilie. Der Erlös aus dem Verkauf wird dann entsprechend den Erbanteilen unter den Miterben aufgeteilt.
Die Situation in einer Erbengemeinschaft kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Verwaltung und mögliche Veräußerung von Immobilien geht. Eine klare Kommunikation und professionelle Beratung können helfen, eine für alle Erben zufriedenstellende Lösung zu finden.