Bei der Erbschaft einer Immobilie sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen:

Erbschaftsteuer für Immobilien: Geerbte Immobilien werden steuerlich wie andere Vermögenswerte behandelt. Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Wert der Immobilie und das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.

Freibeträge: Für nahe Angehörige gibt es Freibeträge, die vom Wert der Immobilie abgezogen werden. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 bis 400.000 Euro, abhängig von der Situation

Steuerklassen: Es gibt unterschiedliche Erbschaftssteuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Die Klassen reichen von I (direkte Familienangehörige) über II (weitere Verwandte wie Geschwister) bis hin zu III (andere Erben).

Verkehrswert als Steuergrundlage: Das Finanzamt legt den Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Besteuerung fest. Dabei werden allgemeine Kriterien angewendet, spezifische Wertfaktoren können unberücksichtigt bleiben.

Abzug bei vermieteten Immobilien: Ist die geerbte Immobilie vermietet, wird in der Regel ein Abschlag von 10 Prozent vom Verkehrswert vorgenommen.

Verkehrswertgutachten: Um sicherzustellen, dass Sie die Immobilie nicht unter Wert verkaufen, kann die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll sein.

Beratung durch Steuerberater: Es ist empfehlenswert, sich bei allen steuerlichen Fragen rund um eine geerbte Immobilie von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Konsequenzen und Möglichkeiten zu verstehen.

Die Erbschaft einer Immobilie kann komplexe steuerliche Fragen aufwerfen, daher ist eine professionelle Beratung in diesem Bereich sehr wichtig.